Prozess gegen Neonazis :
Dieses Urteil ist ein Skandal

Stefan Locke
Ein Kommentar von Stefan Locke
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Die beiden Angeklagten im sogenannten Fretterode-Prozess.
Sie schlugen einem Reporter den Schädel ein und stachen einem anderen ins Bein. Das ist nicht nur ein Angriff auf die Pressefreiheit. Warum kommen die Täter mit einem milden Urteil davon?

Mit dem Wort Skandal sollten Journalisten vorsichtig sein, es nutzt sich schnell ab. Doch was am Donnerstag im Landgericht Mühlhausen geschah, lässt sich kaum anders beschreiben. Das Urteil der Kammer ist in doppelter Hinsicht ein Skandal, sowohl beim Strafmaß als auch bei der Begründung.

Die An­geklagten, zwei szenebekannte Neonazis, hatten 2018 nach einer Verfolgungsjagd im Auto im nordthüringischen Fretterode einem Journalisten mit einem Schraubenschlüssel den Schädel eingeschlagen, dessen Kollegen mit einem Messer ins Bein gestochen, eine Kamera samt Speicherkarte gestohlen und das Auto der Reporter demoliert. Das Urteil dafür lautete nun 200 gemeinnützige Arbeitsstunden für den einen sowie ein Jahr auf Bewährung für den zweiten Angeklagten.

Geradezu sprachlos aber macht, wie die Vorsitzende Richterin das Strafmaß begründete: Die beiden Journalisten seien nicht als solche zu erkennen gewesen, vielmehr seien die Angeklagten wohl davon ausgegangen, dass es sich um Vertreter der linken Szene handelt. Und auf die darf man sich nach Ansicht des Landgerichts Mühlhausen offenbar stürzen mit Gebrüll, ohne dass das nennenswerte Folgen hätte.

So jedenfalls dürfte die Schlussfolgerung in der rechtsextremen Szene lauten, deren Vertreter Thüringen ohnehin als eines ihrer Refugien ansehen. Dabei war diesmal sogar die Staatsanwaltschaft zu einer ganz anderen Einschätzung gelangt. Sie ging von einem klar politisch mo­tivierten Überfall aus und hatte wie die Nebenklage erheblich höhere Strafen verlangt. Am Freitag legte die Be­hörde Revision ein, das Urteil muss nun der Bundesgerichtshof überprüfen.

Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert

Es verwundert kaum, dass eines der Opfer nach der Urteilsverkündung erklärte, sein Vertrauen in den Rechts­staat sei „bis auf die Grundmauern erschüttert“. Auch Parteien, Gewerkschaften und Journalistenverbände protestierten umgehend dage­gen, geht es hier doch um Grundsätzliches: Können sich Opfer rechtsextremer Gewalt in Mitteldeutschland da­rauf verlassen, dass der Rechtsstaat sie schützt?

Zweifel daran kamen schon vor gut einem Jahr im Ballstädt-Prozess auf, als das Landgericht Erfurt neun Rechtsradikale, die eine Kirmesgesellschaft überfallen und mehrere Menschen schwer verletzt hatten, mit Bewährung davonkommen ließ. Im Fall Fretterode ließ die Polizei den Neonazis genügend Zeit, Beweise zu vernichten, während die Justiz den Prozess Jahr um Jahr verschleppte.

Dabei kann die Justiz auch in Mühlhausen konsequent sein, wie sie just wenige Tage vor dem Urteil unter Beweis stellte. Als der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Thorsten Heise, Vater eines der Angeklagten im Fretterode-Prozess, Anzeige gegen ei­nen auf Rechtsextremismus spezia­lisierten Journalisten stellte, ließ sie umgehend die Wohnung des Reporters durchsuchen.