Voraussetzung für den Abschluss eines Ladeabos ist eine elektrische Basisinstallation in der Autoeinstellhalle der Liegenschaft, über welche EWN die Energie liefert und die Abrechnungslösung betreibt. Für den Anschluss einer Ladestation an der Basisinstallation ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
*Kosten gemäss Berechnungsbeispiel