Seit dem 01. Juni 2022 erhlaten hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen nach dem SGB II.

 

Das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill berät und unterstützt Sie bei der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Zur Gewährleistung und Erleichterung der Integration unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Arbeitsstelle oder Ausbildung, bei der Qualifizierung oder wenn Sie deutsch lernen möchten.

Über die Leistungen und Aufgaben des Jobcenters Lahn-Dill können Sie sich auf unserer Internetseite umfänglich informieren.

Die wichtigsten Fragestellungen zum Ankommen in Deutschland und den notwendigen Schritten stellen wir Ihnen hier mehrsprachig zur Verfügung.

Gemeinsamer Brief der ukrainischen Botschaft zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme (März 2024).

 

 


Schritt 1: Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder Stadt an, in deren Gebiet Sie aktuell leben.


Schritt 2: Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Stadt Wetzlar:

Ausländerbüro
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
+49 6441/99-3310
auslaenderbuero(at)wetzlar.de

Andere Städte und Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises:

Ausländerbehörde
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
+49 6441/407-2310
abh(at)lahn-dill-kreis.de


Schritt 3: Beantragung der Leistung

seit dem 01.06.2022 ist das Kommunale Jobcenter Lahn-Dill für Ihre Geldleistungen zuständig.

Voraussetzung dafür ist ein Aufenthaltstitel (siehe Schritt 2).

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an info(at)jobcenter-lahn-dill.de oder persönlich mit, dass Sie einen Antrag stellen wollen. Sollten Sie über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen, gerne auch telefonisch unter der Telefonnummer +49 6441 21070.

Aus sprachlichen Gründen werden wir Ihre Anfrage in der Regel nicht direkt beantworten können. Wir werden die relevanten Schritte daher in einem Erstgespräch mit Ihnen klären.

Zur Vorbereitung benötigen wir einige persönliche Daten. Sie erhalten daher einen Fragebogen, den Sie bitte ausgefüllt an uns zurückgeben.

Bitte achten Sie darauf, den Fragebogen in lateinischen Buchstaben und möglichst vollständig auszufüllen. Nur so ist es uns möglich den Termin für Sie vorzubereiten. Dies beinhaltet auch die Buchung eine*r Dolmetscher*in für die richtige Sprache, sollten Sie keine Person kennen, die das Gespräch für Sie ins Deutsche übersetzen kann.

Nachdem wir den Fragebogen gescannt haben, erhalten Sie das Original von uns zurück. Wurde noch kein Termin eingetragen, erhalten Sie den Termin kurz darauf per Post.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei starkem Aufkommen oder Wartezeiten auf eine*n Dolmetscher*in ein paar Tage dauern kann, bis Sie den Termin erhalten.

 

Gerne können Sie die Leistungen auch Online beantragen.

Bürgergeld online beantragen

 

Wichtiger Hinweis!

Sollte der Titel nicht direkt ausgestellt werden können, stellen Sie bitte einen Antrag auf „Asylbewerberleistungen“ beim „Fachdienst Zuwanderung und Integration, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, 06441 407-1464, E-Mail integration(at)lahn-dill-kreis.de.

Informationen des Lahn-Dill-Kreises

In diesem Fall müssen Sie nichts tun. Wir melden uns bei Ihnen.

Der Lahn-Dill-Kreis übermittelt die Daten automatisch an uns. Nach Zugang der Informationen werden Sie in unserer Datenbank erfasst und erhalten einen Bescheid über Ihre Geldleistungen. Sollten wir noch etwas von Ihnen brauchen, melden wir uns bei Ihnen.

Sollten Sie nach Eingang des ersten Geldes einen Termin wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Geben Sie bitte auch an, welche Sprachen Sie sprechen und ob Sie eine*n eigenen Dolmetscher*in zum Termin mitbringen können.

Bitte verwenden Sie für Kontakte mit unserem Haus immer die lateinische Schrift.

So erreichen Sie uns

Lassen Sie den Vordruck „Wohnungsbeschreibung“ von Ihrem neuen Vermieter / ihrer neuen Vermieterin ausfüllen und reichen Sie diesen wieder bei uns ein.

Wir prüfen die Kosten der Wohnung und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Bitte unterschreiben Sie den Mietvertrag nicht, bevor die Prüfung abgeschlossen ist und Sie wissen, welche Kosten von uns berücksichtigt werden können.

Alle Infos rund um Wohnen und Miet-Check

Für Ihre Kontaktaufnahme oder Gespräche bei uns stehen Dolmetscher*innen zur Verfügung. Natürlich können Sie auch eigene Begleitpersonen zum Übersetzen mitbringen.

Wenn Sie möchten, dass andere Personen wie zum Beispiel ehrenamtlicher Helfer*innen für Sie bei uns anrufen dürfen, legen Sie uns bitte eine Vollmacht vor.

 

Damit wir Ihnen Ihre Leistungen bargeldlos zur Verfügung stellen können eröffnen Sie bitte ein Bankkonto bei einer Bank oder Sparkasse.

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale (mehrsprachig)

Mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben Sie Anspruch auf eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Krankenkasse können Sie frei auswählen.
 

Weitere Informationen zu Krankenkassen

Bitte unterschreiben Sie einen Mietvertrag erst dann, wenn die Wohnung durch das Jobcenter auf Angemessenheit überprüft wurde. Hierfür lassen Sie bitte eine Wohnungsbeschreibung von den Vermieter*innen vollständig ausfüllen und senden uns
diese zu.

 

 Zum Vordruck Wohnungsbeschreibung (pdf)

Sie möchten an einem Deutsch-Integrationskurs teilnehmen?

Wenn Sie noch keinen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben, teilen Sie den Wunsch nach der Teilnahme an einem Deutschkurs Ihrer zuständigen Ansprechperson im Jobcenter mit. Sie kann Ihnen die Teilnahme ermöglichen.

Interessierte, die sich nicht im Leistungsbezug des Jobcenters befinden, wenden Sie bitte direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ursulum 18-20, 35396 Gießen.

Den Antrag und weitere Informationen zu Aufenthalt, Willkommensangeboten und Spracherwerb finden Sie auf den Seiten des BAMF, die auch auf Ukrainisch zur Verfügung stehen:

Weitere Informationen des Bundesamts für Migration

Personen, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme haben, können gerne direkt per E-Mail Kontakt zum Arbeitgeberpersonalservice des Jobcenters aufnehmen:

agps(at)jobcenter-lahn-dill.de

Familien, die mit ihren Kindern aus der Ukraine geflüchtet sind, können in Deutschland Kindergeld für diese Kinder beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und der Elternteil, der den Antrag auf Kindergeld stellt, hält sich in Deutschland auf.

Welche Nachweise erbracht werden müssen, welche Besonderheiten es gibt und weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.germany4ukraine.de

 

weitere Informationen zum Kindergeld 
 

 

Bevor Sie verreisen, müssen Sie beim Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill einen Antrag stellen. Das gilt auch für kurzzeitige Rückreisen oder ähnliches. Wir können bis zu 21 Kalendertage im Jahr bewilligen. Wird die Abwesenheit genehmigt, hat Ihre Reise keine Auswirkungen auf Ihre Leistungen.

 

Erklärvideo Ortsabwesenheit  (mp4)

 

 

Aufenthaltstitel von Geflüchteten aus der Ukraine, die am 01. Februar 2024 noch gültig sind, werden bis zum 4. März 2025 verlängert.

Ebenfalls die Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Wohnsitzauflage) gelten bis zum 04. März 2025 fort.

Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt in § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Sie erhalten auch keinen schriftlichen Nachweis darüber.