LG Düsseldorf zum Thema "Geld zurück vom Online-Casino": Spieler bekommt knapp 30.000 Euro zugesprochen

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Wieder ein verbraucherfreundliches Urteil zum Thema Geld zurück vom Online-Casino: Das LG Düsseldorf hat einem Spieler eine Rückzahlung von knapp 30.000 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Der Grund: Das Online-Casino besaß keine für Deutschland gültige Lizenz. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az. 15 O 18/23). 

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) war Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 weitgehend verboten. Danach lockerten die Behörden zwar die Regelungen, jedoch benötigt ein Online-Casino für das Anbieten seiner Spiele in Deutschland eine Lizenz. In dem betreffenden Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf war dies nicht der Fall. 

Im Zeitraum zwischen dem 25.09.2019 und dem 07.09.2022 verlor der Kläger einen Betrag von insgesamt 29.261,00 € beim Online-Glücksspiel des Anbieters MagicRed. Dahinter verbirgt sich das Unternehmen Aspire Global International Ltd. mit Sitz in Malta. 

Indem der Anbieter dem Spieler die Möglichkeit eingeräumt hat, an den Glücksspielen teilzunehmen, hat der Anbieter gegen § 4 Abs. 4 GlüStV verstoßen. Somit ist nach § 134 BGB der Vertrag zwischen dem Anbieter des Online-Casinos und dem Spieler nichtig. Das bedeutet konkret: Der Anbieter muss die einbehaltenen Spielgewinne zurückzahlen. 

In dem Urteil heißt es, der Kläger habe nicht gewusst, dass das Spielangebot illegal ist. Die Gestaltung des Internetauftritts des Online-Casinos, der in deutscher Sprache abgefasst war und Spielern aus Deutschland die Möglichkeit der Registrierung und der Spielteilnahme bot, musste keine Zweifel an der Legalität der Wahrnehmung des Angebotes in Deutschland begründen. 

»Wir sehen hier auf Verbraucherseite ein großes Problem«, so Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »In den meisten Fällen ist es für die Spieler tatsächlich nicht erkennbar, ob das Spielangebot des Online-Casinos in Deutschland erlaubt ist oder nicht. Oftmals werben die Anbieter - durchaus auch in deutscher Sprache - mit einer vorhandenen Lizenz, jedoch ist diese im Land des Firmensitzes oder in anderen europäischen Ländern gültig, nur nicht in Deutschland. Damit haben zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspiel jahrelang den Glücksspielstaatsvertrag, der Schutz vor Spielsucht bieten soll, unterlaufen.« 

Deshalb rät Rechtsanwalt Dreschhoff allen Kunden von Online-Glücksspiel-Portalen, die in den vergangenen zehn Jahren viel Geld verspielt haben, zur Prüfung auf Rückzahlung. »Die deutschen Gerichte urteilen zu diesem Thema überwiegend verbraucherfreundlich. So haben bereits einige OLGs wie etwa Karlsruhe (Az. 14 U 256/21), Koblenz (Az.: 1 U 128/22) oder Köln (Az.: 19 U 51/22) für die betroffenen Spieler entschieden. In vielen Fällen wurde keine Revision zugelassen, sodass diese Urteile rechtskräftig sind.« 

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Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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