WIR GEBEN NICHT AUF! DER KAMPF UM DIE ERHALTUNG DER BÄUME IN DER BREITE STRASSE GEHT WEITER!

1100 Bürgerinnen und Bürger haben das Bürgerbegehren unterstützt!

 

Die abschließende Auszählung der Unterschriften hat ergeben, dass 1100 Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren unterstützen! Das reicht zwar nicht für das Erzwingen eines Bürgerentscheids, aber hier hat die Bürgerschaft ein klares Zeichen gegen den Beschluss des Rates abgegeben, die Bäume in der Breite Straße abzuholzen!

 

DANKE AN ALLE, DIE MITGEHOLFEN HABEN!

Wir klagen gegen den Unzulässig-
keitsbeschluss des Rates!

Am 16.6.2020 hatte der Rat auf Empfehlung des Bürgermeisters beschlossen, das Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig zu erklären. Die Begründung halten wir für ausgesprochen dünn. Deshalb haben wir jetzt dagegen Klage eingereicht. Der Beschluss kam mit der Mehrheit von CDU, FDP, UWV, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen Kroll und anderen zustande.


FRAGEN SIE IHRE KANDIDAT-INNEN FÜR DEN RAT NACH IHRER POSITION ZUR BREITE STRASSE!

Die Breite Straße ist eine gesetzlich geschützte Allee!

 

Zu diesem Ergebnis kommt eine umfangreiche, detaillierte Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Das würde bedeuten, dass der Bürgermeister; den Beschluss des Tiefbauausschusses beanstanden müsste und letztlich außer Kraft setzen müsste.

Lesen sie die Stellungnahme und schreiben sie uns!

 

Wenn die Position der Initiatoren sie überzeugt; 

schreiben sie an den Bürgermeister, Ratsmitglieder und die Untere Naturschutzbehörde (Aufsichtsbehörde)!

STELLUNG-NAHME BREITE STRASSE ALLEE

 

 

Die Breite Straße ist eine gesetzlich geschützte Allee - das ist das Ergebnis einer Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens!

Das Landesnaturschutzgesetz NRW schützt Straßen und ihre Bepflanzung gegen Abholzung, wenn sie im Sinne des Gesetzes den Kriterien einer Allee entsprechen. Aus Sicht der Vertreter des Bürgerbegehrens ist das im Falle der Breite Straße gegeben!

Die Folge wäre, dass der Beschluss des Tiefbauausschusses vom 11.2.2020 ungültig wäre. Der Bürgermeister weigert sich bislang ohne belastbare Argumente vorzubringen dagegen, den Beschluss zu beanstanden, obwohl die Vertreter des Bürgerbegehrens ihn zweimal dazu aufgefordert haben. Weigert sich der Bürgermeister weiter, muss die Untere Naturschutzbehörde aktiv werden und den Bürgermeister dazu auffordern, den Beschluss zu beanstanden. Tut er dann immer noch nichts, kann die Behörde den Beschluss für ungültig erklären.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben nun eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet und dabei alle Kriterien überprüft, nach denen gesetzlich festgelegt ist, ob eine Straße im Sinne des Gesetzes eine Allee ist, oder ob das nicht der Fall ist.

Ergebnis: Die Breite Straße genügt allen Kriterien! Die Bäume in der Breite Straße sind unter zu Grundelegung der Stellungnahme gesetzlich geschützt und dürfen nicht abgeholzt werden!

Wir laden alle Interessierten ein, die Stellungnahme zu lesen und zu kommentieren. Wer sie überzeugend findet, der/die sollte sich an den Rat, den Bürgermeister, die Mitglieder des Tiefbauausschusses, die Verwaltung oder die untere Naturschutzbehörde wenden mit der Bitte, entweder dafür zu sorgen, den Beschluss zurückzunehmen, oder schlüssig darzulegen, aus welchen Gründen die Breite Straße keine Allee im Sinne des Gesetzes ist.

symbol für download HIER KANN DIE STELLUNGNAHME HERUNTERGELADEN WERDEN!

Breite Strasse - der Kampf um Bäume und ein wunderschönes Straßenbild

Seit mehr als einem Jahr kämpft die Bürgerinitiative „Breite Straße – Bäume erhalten!“ um den Erhalt des Bestandes an eingewachsenen Blutpflaumenbäumen und des alleeartigen Straßenbildes. Die Stadt will den Straßenkanal, der nach Aussage des Tiefbaufachbereiches etwa 90 Jahre alt ist sanieren. Das hat die BI immer unterstützt. Die Auseinandersetzung hat sich während der gesamten Zeit leztlich darum gedreht, dass die BI vertreten hat, dass bei der Planung und Durchführung der Tiefbaumaßnahmen technische Standards eingehalten werden müssen, die den Schutz der Bäume und ihrer Wurzeln garantieren.

Wir haben als BI immer wieder nachgewiesen, dass diese technischen Standards schon lange existieren und in vielen anderen Städten und Gemeinden angewendet werden.

 

Der Technische Beigeordnete Knaup und der Leiter des FB 8 Kuballa behaupten ohne sachlich nachvollziehbare Begründung, dass eine Erhaltung der Bäume nicht möglich wäre.

 

Die Bürgerinitiative hat zahlreiche Argumentationsmaterialien erarbeitet, eigene Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, Öffentlichkeitsarbeit gemacht, die Anwohnerinnen und Anwohner der Breite Straße mit positivem Ergebnis dazu befragt, ob die BI in ihrem Interesse handelt und uns in Fraktionssitzungen mit unseren Argumenten der Diskussion gestellt.

Das hat dazu geführt, dass der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 28.11.2019 beschlossen hat, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Abholzung der Bäume nicht stattfindet. Mündlich und schriftlich haben die Ausschussmitglieder die BI für ihre fundierte, sachorientierte Arbeit gelobt.

 

Festgestellt wurde, dass die von BI und Verwaltung vorgetragenen Argumente für und gegen Erhaltung der Bäume gleiches sachliches Gewicht haben. Daher müsse eine Bürgerwerkstatt durchgeführt werden, die noch einmal die Argumente prüft und das Ergebnis in einer weiteren Sitzung des Ausschusses zur Entscheidungsgrundlage gemacht werden.

Leider ist die Verwaltung ihrem Auftrag, eine solche Veranstaltung durchzuführen nicht nachgekommen; sie hat also in der vorgesehenen Form nicht stattgefunden! Auch die Ratsfraktionen haben an dieser Stelle nicht reagiert, auch nicht auf die von uns gemachten Vorschläge zur Durchführung einer solchen Bürgerwerkstatt.

 

Schließlich hat der Tiefbauausschuss am 11.2.2020 in seiner zweiten Sitzung zum Thema Breite Straße – Kanalsanierung sich mehrheitlich der Meinung der Verwaltung angeschlossen, den vorhandenen Baumbestand fällen und stattdessen neue, junge Bäume anzupflanzen. Bei der Abstimmung haben die CDU-, die FDP-, die UWV-Vertreter dafür gestimmt, die Bäume zu fällen. Außerdem hat die Fraktionsvorsitzende der Grünen Kroll ebenfalls für die Baumfällung gestimmt. SPD (bei einer Enthaltung), ein Vertreter der Grünen und Die Linke haben für den Baumerhalt gestimmt. 

Wenn das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid erfolgreich sind, ersetzt der Bürgerentscheid den Beschluss des Tiefbauausschusses! Ausgeführt werden muss dann die Kanalsanierung so, dass die Bäume erhalten bleiben!

Start des Bürgerbegehrens - Ziele

Nach ausführlicher Diskussion haben Vertreter der Bürgerinitiative beschlossen, die letzte Möglichkeit wahrzunehmen und ein Bürgerbegehren bzw. einen Bürgerentscheid einzuleiten.

Damit können die Euskirchenerinnen und Euskirchener entscheiden, ob die Bäume in der Breite Straße bleiben!

Wenn das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid erfolgreich sind, ersetzt der Bürgerentscheid den Beschluss des Tiefbauausschusses! Ausgeführt werden muss dann die Kanalsanierung so, dass die Bäume erhalten bleiben!

Wir haben dem Bürgermeister das Ziel des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids mitgeteilt. Das Ziel besteht darin, die auch von uns für notwendig erachtete Kanalsanierung so durchzuführen, dass die Bäume und ihre Wurzeln geschützt und die Bäume auf diese Weise erhalten bleiben. Wir haben bei vielen Gelegenheiten bis ins technische Detail nachgewiesen, dass das möglich, sogar erforderlich ist, wenn man sich an den Stand der Technik hält.

Im Beschluss des Tiefbauausschusses vom 11.2.2020 ist die Aufstockung der Anzahl der Bäume von derzeit 15 auf 24 festgelegt worden. Dem stimmen wir natürlich zu – auch das gehört dann zu unserem Ziel. Damit würde auch ein altes, nicht eingelöstes Versprechen der Stadt – nämlich bereits gefällte Bäume zu erstetzen – endlich umgesetzt.

Schließlich haben wir eine Reihe von Vorschlägen dazu gemacht, wie die Baumaßnahmen umgesetzt werden sollten. Dazu gehört die Wiederverwendung von Pflastersteinen, um den Straßencharakter zu erhalten, aber auch um die Bewässerung der Baumwurzeln zu verbessern. Zu unseren Vorschlägen gehört auch, die Straßenbeleuchtung zu verbessern u. a. m.. Dieses Paket haben wir als Vorschlag schon vor Wochen an den Technischen Beigeordneten Knaup geschickt, er hat es komplett abgelehnt. Deshalb haben wir dem Bürgermeister mitgeteilt, dass auch dieser Aspekt zum Ziel des Bürgerbegehrens gehört.

Was ist ein Bürgerbegehren, ein Bürgerentscheid?

Baumblüte Breite StrasseBei einem Bürgerbegehren/einem Bürgerentscheid wird die Entscheidung über eine bereits vom Rat oder einem Ausschuss getroffene Entscheidung zurück an die Bürgerinnen und Bürger gegeben. Dieses basisdemokratische Recht ist gesetzlich verankert (Gemeindeordnung NRW) und existiert in allen Bundesländern. Es soll so möglich werden, Entscheidungen, die nicht den Willen der Bürgerschaft widerspiegeln zu korriegieren. Deshalb ersetzt ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine von Rat oder Ausschuss getroffene Entscheidung. Die Verwaltung ist dann verpflichtet den auf diesem direkten Weg geäußerten Bürgerwillen umzusetzen.

Wie geht das vor sich? Der erste Schritt.

Eine Gruppe (es reicht auch ein Einzelner) von maximal drei Menschen gibt dem Bürgermeister als Spitze der verwaltung schriftlich bekannt, dass sie ein Bürgerbegehren startet. Dazu gehört natürlich das Ziel des Bürgerbegehrens. In unserem Fall ist das der Erhalt der vorhandenen Bäume. Das bedeutet, dass die Baumaßnahmen so durchgeführt werden müssen, dass die Wurzeln und der oberirdische Teil der Bäume geschützt werden. Das ist sogar in eine Reihe von technischen Normen und Regeln detailliert beschrieben und als Stand der Technik verbindlich. Das Problem: Diese Verfahrensweise wird in Euskirchen schlicht ignoriert.

Bürgerbegehren, der zweite Schritt

Zweiter Schritt: Die Stadt legt eine Schätzung der Kosten vor, die eine Umsetzung des Bürgerbegehrens verursachen würde. Darüber haben wir nun
wochenlang mit der Verwaltung gestritten. Bisher gibt es keine sachlich korrekte und plausible (das sind die gesetzlichen und von der Rechtsprechung
geforderten Massstäbe) Kostenschätzung. Stattdessen hat die Stadt auf unsere Einwände so gut wie nicht reagiert und die Kosten aufgebläht.


Wir glauben, dass
das mit der Absicht geschehen ist, das Bürgerbegehren möglichst teuer
erscheinen zu lassen.

Bürgerbegehren, der dritte Schritt

Wir haben wie schon gesagt, die aus unserer Sicht unzutreffende Kostenschätzung hingenommen und auf unsere Unterschriftenlisten übernommen, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Der dritte Schritt besteht jetzt darin, die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Das sind in unserem Fall in Euskirchen ca. 2700 Unterschriften. Unterschreiben dürfen für die Kommunalwahlen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Euskirchen. Unterschreiben dürfen also alle ab einem Alter von 16 Jahren und auch EU-Bürgerinnen und Bürger, wenn sie in Euskirchen gemeldet sind.

Und schließlich: der Bürgerentscheid

Wenn es uns gelingt, die ca. 2700 Unterschriften (oder mehr) zusammen zu bekommen, dann startet der Bürgerentscheid. Einen Bürgerentscheid muss man sich so vorstellen, wie eine Kommunalwahl: Die Verwaltung organisiert den Bürgerentscheid mit allem, was dazu gehört. Wahlzettel, Wahllokale, Festlegung der Zeiten, Bekanntmachungen usw. Natürlich müssen wir dann weiter kräftig werben, haben aber die sonstige Arbeit nicht mehr und müssen auch nicht die Kosten dafür tragen.

Auch beim Bürgerentscheid muss eine Mindestzahl an Stimmen zusammen kommen, und es sind Fristen einzuhalten. Wir informieren noch genauer darüber.

Wir die Mindeststimmenzahl erreicht, dann ersetzt die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger den Beschluss des Tiefbauausschusses. Die Baumaßnahme muss dann so durchgeführt werden, dass die Bäume erhalten bleiben.

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Thomas

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  2. Wolfgang Berg

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